Privatbahnen im Deutschen Reich
Die Privatbahnen im Deutschen Reich waren dazu verpflichtet eine gewisse Anzahl an Güterwagen in den Wagenpark der Staatsbahnverwaltungen einzustellen, die von diesen wie eigene Wagen verwendet wurden. Im Gegenzug durften die Privatbahnen Wagen der Staatsbahn auf Ihren Gleisen verwenden.
Diese Wagen waren in Preußen bei der jeweiligen Direktion eingestellt. Erkennbar waren diese Wagen daran, dass sie kein königliches Wappen führten und am Langträger die Eigentumsbahn an geschrieben war.
Nach dem Übergang der Länderbahnverwaltungen auf die Deutsche Reichsbahn erhielten diese Wagen Anschriften, die sich nicht mehr von den Anschriften der normalen Reichsbahn-Güterwagen unterschieden. Sie wurden lediglich buchmäßig noch bei den Privatbahnen geführt.
Diese Regelung betraf fast alle Privatbahnen.
Lediglich einige wenige größere Privatbahnen waren den Staatsbahnverwaltungen gleichgestellt und tauschten mit diesen Bahnen Wagen aus, wie dies unter fremden Verwaltungen üblich war. Daher werden auch nur für diese Bahnverwaltungen Listen geführt.
Da die Nummernkreise sich mit dem Übergang von der Epoche I zur Epoche II teilweise nicht änderten werden hier einheitliche Listen für beide Epochen geführt.
AGV Aktiengesellschaft für Verkehrswesen
BLE Braunschweigische Landeseisenbahn
ELE Eutin-Lübecker Eisenbahn
LBE Lübeck-Büchener Eisenbahn
Ruppiner Eisenbahn AG
WLE Westfälische Landeseisenbahn
* grün unterlegte Nummern sind freie Originalnummern der Hersteller.
* gelb unterlegte Nummern sind vergebene Originalnummern der Hersteller - pro Fremoist ist eine Eintragung von 10 Fahrzeugnummern von herstellerseitig produzierten Fahrzeugen zulässig vorgesehen.