Teil II: Festlegungen zur Gestaltung
Dieser Teil enthält Festlegungen, um optisch ansprechende Arrangements gestalten zu können.
4. Kopfprofile
Genormte Kopfprofile haben die Aufgabe, Modulübergänge optisch "verschwinden" zu lassen, damit die Illusion einer durchgehenden Landschaft entsteht. Module nach der vorliegenden Norm sollten unbedingt so gestaltet werden, daß dieser Effekt unterstützt wird.
Um jedoch eine abwechslungsreiche Modullandschaft aufbauen zu können sowie wegen der Kompatibilität zu den Joschidulenormen und den Normen des AKTT, gibt es verschiedene Kopfprofile, die im Anhang definiert sind.
Module bzw. Modulgruppen mit nicht normgerechten Kopfprofilen (z.B. Module nach konkretem Vorbild oder Profile nach persönlichen Vorstellungen) sind natürlich möglich, für den Einsatz in optisch anspruchsvollen Arrangements sind jedoch Übergangsmodule zu (einem) normgerechte(n) Kopfprofil(en) zu bauen und derartige Modulgruppen nur zusammen in solchen Arrangements einzuplanen.
5. Allgemeine gestalterische Bestimmungen
Die Modulkästen sollten außen mit einem dunklen Anstrich (z.B. lehmbraun RAL8003 oder laubgrün RAL6002) versehen werden.
Über eine angemessene Länge vom Modulübergang hat sich die landschaftlich-farbliche Gestaltung an einer Sommerlandschaft orientieren. Der Übergang zu einer anderen Gestaltung darf nicht abrupt sein, sondern hat fliessend zu erfolgen.
Module sollten so gestaltet werden, daß sie in den Epochen 3 und 4 der DR bzw. DB einsetzbar sind.
Gleise, die ganze Züge aufnehmen sollen, müssen eine Mindestnutzlänge von 2000 mm haben. Die Mindestbahnsteiglänge beträgt 1000 mm. Diese Mindestlängen gelten nicht für maßstabsgerechte Nachbauten, wenn das Vorbild geringere Längen aufweist.